Datenschutzordnung - Bayer. Wald-Verein Sektion Lam e. V.

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Datenschutzordnung (für Mitglieder)
  1. Mit  dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein dessen persönliche Daten  (Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Telekommunikationsverbindungen,  Bankverbindung) auf. Diese werden bei dem Auftragsdatenverarbeiter Netxp  GmbH gespeichert. Ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung und die  Anlage der technischen und organisatorischen Maßnahmen der Netxp GmbH  liegen in der von der DSGVO §28 geforderten Fassung vor. Jedem Mitglied  wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet.
  2. Die  Mitglieder gestatten die Verwendung der persönlichen Daten für Zwecke  des Vereines, der sie unter Berücksichtigung der Vorschriften der  Datenschutzgesetze und des Vereinszwecks zu verwalten hat. Die  Gestattung ist jederzeit schriftlich widerrufbar, soweit dies mit der  Mitgliedschaft im Verein vereinbar ist.
  3. Die Mitglieder gestatten weiter die Übermittlung ihrer persönlichen Daten an folgende
    Stellen:  Zentralverband, Versanddienstleister, Versicherungen, Banken.  Übermittelt werden bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B.  Vorstandsmitglieder) die vollständige Adresse mit Telefonnummer,  E-Mail-Adresse sowie die Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.
  4. Im  Zusammenhang mit seinen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht  der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner  Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos  zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische  Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und Teilnehmerlisten,  Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse und Torschützen, Wahlergebnisse  sowie bei sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende  Vorstandsmitglieder und sonstige Funktionäre. Die  Veröffentlichung/Übermittlung von Daten beschränkt sich hierbei auf  Name, Vereins- und Abteilungszugehörigkeit, Funktion im Verein und –  soweit erforderlich – Alter oder Geburtsjahrgang.
  5. Mitgliederlisten  dürfen nur Vorstandsmitgliedern und sonstigen Mitgliedern, die im  Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter  Mitgliederdaten erfordert, zugänglich gemacht werden.
  6. Falls  der Verein ein Kooperationsabkommen mit einem Dritten geschlossen hat  oder schließt, ist er berechtigt, diesem einmal jährlich eine  vollständige Liste der Adressen einschließlich des Geburtsdatums der  Vereinsmitglieder mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass die  Daten nicht weitergegeben werden dürfen. Das Mitglied kann dieser  Weitergabe schriftlich im Beitrittsantrag oder später widersprechen. In  diesem Fall sind die Daten des widersprechenden Mitglieds aus der Liste  zu entfernen.
  7. Durch ihre  Mitgliedschaft und der damit verbundenen Anerkennung dieser Satzung  stimmen die Mitglieder dieser Datennutzung im Rahmen der Erfüllung der  Aufgaben und Zwecke des Vereins sowie der Veröffentlichung von Bild-  und/oder Tondokumenten in Print-, Tele- und elektronischen Medien zu.  Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben  und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt,  sofern er aus gesetzlichen Gründen hierzu verpflichtet ist. Ein  Datenverkauf ist nicht statthaft.
  8. Bei  Beendigung der Mitgliedschaft werden Name, usw. des austretenden  Mitglieds nach 500 Tagen gelöscht, es sei denn es bestehen  vereinsrechtliche oder steuerrechtliche Verpflichtungen des Vereins zu  einer längeren Aufbewahrung (§§ 145 – 147 AO). Falls Daten weitergegeben  wurden, ist der Verein verpflichtet bei der empfangenden Stelle dafür  zu sorgen, dass die Daten dort gelöscht werden.
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